AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Maklerleistungen und das Tippgeberprogramm von:
Immobilien Wohlleben
Inhaber: Bernd Wohlleben
Viktor-von-Scheffel-Str. 16
96231 Bad Staffelstein, Deutschland
E-Mail: Info@immo-wohlleben.de
Telefon: +49 162 499 8368
(nachfolgend „Makler"). Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Angebote des Maklers – insbesondere Exposés, Inserate und Objektangaben auf www.immo-wohlleben.de – sind freibleibend und unverbindlich. Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Grundlage eines Exposés bzw. eines Angebots und der darin genannten Provisionsregelung zustande.
Sämtliche Objektinformationen beruhen auf Angaben und Auskünften der Eigentümer bzw. Dritter. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Haftung; Irrtum und Zwischenverwertung (z. B. zwischenzeitlicher Verkauf) bleiben vorbehalten.
Gegenstand der Maklertätigkeit ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung) und/oder die Vermittlung eines solchen Vertrages gemäß §§ 652 ff. BGB. Der Umfang der Leistungen (z. B. Wertermittlung, Exposé-Erstellung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungsführung, Begleitung bis zum Notartermin) ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden (Doppeltätigkeit), soweit hierdurch keine Interessenkollision entsteht und die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere § 656c BGB beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an Verbraucher – eingehalten werden.
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, wenn aufgrund seines Nachweises oder seiner Vermittlung ein Hauptvertrag (z. B. notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag) über das nachgewiesene Objekt zustande kommt. Höhe und Fälligkeit der Provision ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag bzw. Exposé.
Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft (z. B. Erwerb durch einen vom Kunden benannten Dritten, Erbbaurecht statt Kauf) zustande kommt, sofern die Maklertätigkeit hierfür ursächlich war.
Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Angebots, unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Andernfalls kann sich der Kunde auf die Vorkenntnis nicht berufen.
Sämtliche Angebote und Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Gibt der Empfänger ein Angebot ohne Zustimmung des Maklers an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, ist der Empfänger verpflichtet, dem Makler die entgangene Provision zu ersetzen.
1. Teilnahme. Jede volljährige Person kann dem Makler Hinweise auf verkaufsbereite Eigentümer von Immobilien geben („Tippgeber"), insbesondere über das Formular auf der Seite www.immo-wohlleben.de/tippgeber, telefonisch oder per E-Mail. Die Übermittlung eines Tipps ist freiwillig, kostenlos und begründet keine Verpflichtung des Maklers, mit dem benannten Eigentümer einen Vertrag zu schließen.
2. Entstehung des Provisionsanspruchs. Ein Anspruch auf Tippgeberprovision entsteht nur, wenn (a) der Hinweis dem Makler den Eigentümer bzw. das Objekt erstmals bekannt macht, (b) zwischen dem Makler und dem Eigentümer aufgrund dieses Hinweises ein Maklervertrag zustande kommt, (c) das Objekt durch die Tätigkeit des Maklers erfolgreich – d. h. durch notariell beurkundeten Kaufvertrag bzw. wirksamen Hauptvertrag – veräußert wird und (d) der Makler die vereinbarte Maklerprovision vollständig vereinnahmt hat.
3. Höhe der Provision. Die Höhe der Tippgeberprovision wird zwischen dem Makler und dem Tippgeber individuell vereinbart und vom Makler in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt, bevor der Makler mit der Vermarktung des benannten Objekts beginnt. Ohne eine solche Bestätigung besteht kein Provisionsanspruch.
4. Mehrere Tippgeber / Vorkenntnis. Benennen mehrere Tippgeber denselben Eigentümer bzw. dasselbe Objekt, ist allein der zeitlich erste beim Makler eingegangene Hinweis maßgeblich. Kein Anspruch besteht, wenn der Eigentümer, das Objekt oder dessen Verkaufsabsicht dem Makler zum Zeitpunkt des Hinweises bereits bekannt war.
5. Fälligkeit und Auszahlung. Die Tippgeberprovision wird innerhalb von 14 Tagen fällig, nachdem der Hauptvertrag wirksam geworden ist und der Makler die Maklerprovision vollständig vereinnahmt hat. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Tippgeber benanntes Konto.
6. Steuern. Die Versteuerung der Tippgeberprovision obliegt dem Tippgeber. Der Tippgeber wird nicht für den Makler tätig; durch das Tippgeberprogramm entsteht weder ein Arbeits- noch ein Handelsvertreterverhältnis. Der Tippgeber ist nicht berechtigt, für den Makler rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben oder Maklerleistungen zu erbringen.
7. Daten Dritter. Kontaktdaten des Eigentümers darf der Tippgeber nur übermitteln, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist oder der Tippgeber zur Weitergabe berechtigt ist. Alternativ genügt die Angabe des Objekts; die Kontaktaufnahme kann dann über den Tippgeber erfolgen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.
Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wird der Maklervertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Kontaktformular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilien Wohlleben, Bernd Wohlleben, Viktor-von-Scheffel-Str. 16, 96231 Bad Staffelstein, Deutschland, E-Mail: Info@immo-wohlleben.de, Telefon: +49 162 499 8368) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Ausübung des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Maklers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 01. September 2026. Diese AGB werden bei Änderungen der Rechtslage oder des Leistungsangebots aktualisiert.